Pflegefachkraft (m/w/d)
für die neonatologische und pädiatrische Intensivstation
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach den Eingruppierungsvorschriften des jeweiligen Haustarifvertrages und ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in dieEntgeltgruppe P4 möglich.Der Einsatz erfolgt nach dem üblichen Arbeitszeitmodell des Bereiches. Eine spätere Tätigkeit im Teleintensivnetzwerk ist gegebenenfalls möglich.
Braucht Ihr ganzes Können - Ihr Aufgabengebiet:
Im interprofessionellen Team, gemeinsam mit Vertreter*innen verschiedener Fachdisziplinen bieten wir eine intensivmedizinische Versorgung von Kindern aller Altersstufen auf höchstem Niveau an. Auf unserer Intensivstation stehen dafür 26 Betten zur Verfügung. Als Perinatalzentrum Level 1 sind wir spezialisiert auf die Notfall- und Erstversorgung von Früh- und kranken Neugeborenen. Wir bieten ein breites Behandlungsspektrum für alle Kinder an, wobei die interdisziplinäre Therapie unserer Patient*innen zusammen mit den Kolleg*innen der pädiatrischen Spezialgebiete, der Kinderchirurgie, der Neurochirurgie, der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und der Augenheilkunde sowie der Kinderradiologie erfolgt. Zu unserem Versorgungsauftrag gehören auch der neonatologische und pädiatrische Intensivtransport.
Passt perfekt - Ihr Profil:
Überzeugt auf ganzer Linie - Unser Angebot:
Elena Koch
Tel.: 0351-458 2594
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.