Ingenieur/in für den Bereich Windenergieanlagen (w/m/d) Schwerpunkt Wasserwirtschaft
#LOSLEGEN:
Zur Verstärkung des Landkreisteams im Fachdienst Umwelt in der Abteilung 7.5 Klima und Energie im Bereich der „Taskforce Wind“ freuen wir uns zum 01. November 2026 auf Sie als Persönlichkeit mit der Qualifikation
Ingenieur/in für den Bereich Windenergieanlagen (w/m/d)
Fachrichtung Wasserwirtschaft
Ihre Aufgaben:
Sie beraten Antragsteller in wasserrechtlich relevanten Fragestellungen zum Thema Windenergie
Sie prüfen und beurteilen Voranfragen in Bezug auf wasserwirtschaftliche Inhalte
Sie klären wasserrechtliche Genehmigungstatbestände und prüfen die Notwendigkeit von Ausnahmegenehmigungen nach ÜSG- bzw. WSG-Verordnung.
Wen wir suchen:
Sie verfügen über ein mit einem Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Studiengang Bau- und/oder Umweltingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Wasserwirtschaft oder vergleichbar.
Wir wünschen uns außerdem von Ihnen
erste Berufserfahrungen und die Fähigkeit sich schnell in neue Sachverhalte einzuarbeiten
überzeugendes, selbstbewusstes und kommunikationsstarkes Auftreten und die Fähigkeit, bei gegensätzlichen Interessen zwischen einzelnen Akteuren interessengerechte Lösungen zu erarbeiten
einschlägige Erfahrungen in der Umsetzung komplexer und konfliktträchtiger Projekte
eine selbständige, kooperative und teamorientierte Arbeitsweise
Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen
Wir bieten:
Der Landkreis Osnabrück ist zertifiziert als familienfreundlicher Arbeitgeber durch das Familienbündnis Region Osnabrück.
Sie übernehmen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten, kollegialen und professionellen Team im Rahmen eines
bis zum 30.09.2029 befristeten Arbeitsverhältnisses
nach Entgeltgruppe 11 TVöD
mit 30 Tagen Jahresurlaub
einer Jahressonderzahlung sowie
der Option auf eine zusätzliche, einmal jährliche leistungsorientierte Bezahlung
Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
befristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Eine Besetzung
im Jobsharing ist grundsätzlich möglich.
Darüber hinaus erwarten Sie
flexible und an Lebensphasen orientierte Arbeitszeitmodelle und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Kreishaus im Rahmen vorhandener Kapazitäten sowie eine Notfallbetreuung für Kinder
ein ausgeprägtes betriebliches Gesundheitsmanagement sowie ein Firmenfitness-programm
Vergünstigungen für den öffentlichen Personennahverkehr
eine strukturierte Einarbeitung sowie attraktive und individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
viele Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Weg zu einem „digitalen“ Landkreis mit modernster IT-Ausstattung
kostenfreie Parkmöglichkeiten auch im Rahmen von E-Mobilität