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Schulhausmeister (m/w/d) im Fachbereich Bildung, Schule und Sport – Graf-Stauffenberg-Gymnasium

Über Uns:

Osnabrück verbindet Menschen: offen, sozial, vielfältig. Fast 170.000 Einwohner fühlen sich hier zu Hause. Das gilt auch für die Stadt als Arbeitgeberin. Bei uns arbeiten, gestalten und wachsen Sie im Team – bei uns entsteht Stadt gemeinsam.

Die Stadt Osnabrück ist als Schulträger für 48 Schulen zuständig, welche sich über das Stadtgebiet Osnabrück verteilen. Die Schulhausmeister gehören dem Fachdienst Schule an und sind für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Sicherheit des gesamten Schulgebäudes und des Schulgeländes verantwortlich. Sie kontrollieren täglich die technischen Anlagen und führen eigenständig kleinere Reparaturen durch. Sie sorgen für Sauberkeit und führen den Winterdienst durch. Als zentraler Ansprechpartner unterstützen Sie die Schulleitung, Lehrkräfte sowie Schüler bei organisatorischen Fragen. Haben Sie Spaß daran die Schulwelt mitzugestalten? Werden Sie Teil eines kollegialen Teams.

Die Stelle auf einen Blick:

Stellenumfang: Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden (in der Wechselschicht). Die Stelle kann grundsätzlich bei sich einander ergänzenden Arbeitszeiten mit Teilzeitkräften besetzt werden. Die Arbeitszeiten teilen sich hierbei wie folgt auf:

In der Schulzeit:

1. Schicht: 07:00 Uhr bis 15:18 Uhr

2. Schicht: 13:00 Uhr bis 21:18 Uhr

In der Ferienzeit:

Mo. bis Do.: 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr

Fr.: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Befristung: Es handelt sich um eine unbefristete Stelle.

Einstellungszeitpunkt: 1. Dezember 2026.

Stellenwert: EG 5 TVöD
(Monatlicher Bruttoverdienst gemäß TVöD je nach Berufserfahrung ca. 3.124 € bis 3.783 € zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung – Weitere Informationen zu Ihrem individuellen Bruttoverdienst finden Sie hier.)

Bewerbungsfrist: 1. November 2026

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Sie verfügen über eine einschlägige mindestens dreijährige Berufsausbildung (Metallbau, Anlagenbau, Installation, Montierer/-innen, Elektroberufe, Bauberufe und Holzverarbeitung).

Darüber hinaus ist uns wichtig:

Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.

Wir bieten:

Eine Übersicht zu den Benefits der Stadt Osnabrück finden Sie hier.

Benefits

Fitnessangebote | Flexible Arbeitszeit | Jobticket | Homeoffice | Betriebliche Altersvorsorge | Betriebsarzt | Mitarbeiterrabatte | Lebenszeitskonto | Sabbatical

Stadt Osnabrück

Gottlieb-Plank-Straße

49080 Osnabrück, Deutschland


Ansprechpartner:

Joanna Hilmes

0541 323 2336

hilmes.j@osnabrueck.de