Im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt erwartet Sie eine befristete Stelle, die nicht teilzeittauglich ist und nach EG 5 TVöD vergütet wird.
Das vollständige Anforderungsprofil sowie weitere Informationen finden Sie unter bewerbung.landkreis-leer.de.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte innerhalb der Bewerbungsfristen ausschließlich online über unser Bewerbungsportal.
Kreisverwaltung des Landkreises Leer.
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