jobblitz.de

Landrat (m/w/d)

Beim Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
ist die Stelle der/des

Landrätin/Landrats (m/w/d)

zu besetzen, da die Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers mit Ablauf des 31.08.2027 endet. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich nicht um die Wiederwahl bewerben.

Zum Landkreis Altenkirchen (rund 132.000 Einwohner) gehören sechs Verbandsgemeinden (Altenkirchen-Flammersfeld, Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Hamm, Kirchen und Wissen). Der Sitz der Kreisverwaltung befindet sich in der Stadt Altenkirchen.

Die Wahl der Landrätin/des Landrats erfolgt am Sonntag, dem 11. April 2027, unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises für eine Amtszeit von acht Jahren (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 02. Mai 2027, zwischen den zwei Bewerberinnen/Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B5/B6 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B5 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B6 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf die Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl (22. Februar 2027, 18:00 Uhr), beim Wahlleiter oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich bekanntmacht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Kreisverwaltung Altenkirchen politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen werden erbeten bis zum 08.02.2027 (keine Ausschlussfrist) an:

Kreisverwaltung Altenkirchen
- Landratswahl -
z. Hd. des Wahlleiters
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen

Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden,
dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden.