Dipl. Sozialpädagoge (m/w/d) - Landkreis Nürnberger Land

Der Landkreis Nürnberger Land sucht für das Amt für Familie und Jugend, Fachdienst Eingliederungshilfe zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Dipl. Sozialpädagogin/en (m/w/d)
(FH) oder B. A. oder vergleichbare Qualifikation

in Teilzeit mit 25 Wochenstunden. Die Stelle ist bis zum 31.08.2028 befristet.


Wir bieten:

  • Eine abwechslungsreiche und krisensichere Position
  • Kompetentes und leistungsbereites Team
  • Tarifgerechte Vergütung bzw. Besoldung
  • Gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitszeitmodelle
  • Kinderbetreuung in den Sommerferien und am Buß- und Bettag
  • 50 % Arbeitgeberzuschuss zum Job-Ticket
  • Moderner Arbeitsplatz in zentraler Lage mit guter ÖPNV-Anbindung, kostenlose Parkplätze, Fahrradabstellplatz
  • Betriebseigene Kantine
  • Mitarbeiterrabatte, Gesundheitsförderung, Ideenmanagement

Ihre Aufgaben:

  • Durchführung von ambulanten und teilstationären Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
  • Intensive Beratung der Familien, sowie der Kinder und Jugendlichen im rechtlichen Kontext des BTHG
  • Einschätzung der Teilhabebeeinträchtigung des Kindes/Jugendlichen
  • Durchführung des Hilfeplanverfahrens und ggf. des Teilhabeplanverfahrens
  • Kenntnis der zeitlichen und rechtlichen Fristen des Bundesteilhabegesetzes
  • Kenntnisse des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII
  • Netzwerkarbeit mit den Kooperationspartnern der Eingliederungshilfe

Für ein erfolgreiches Arbeiten ist die Bereitschaft zu einer engen Kooperation mit den Eingliederungshilfeanbietern, sowie anderen Rehabilitationsträgern unerlässlich.

Ihr Profil:

  • Ein abgeschlossenes Studium zur /zum Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen oder Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen FH bzw. mit Bachelorabschluss oder vergleichbaren Abschluss
  • Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, vorzugweise in der Eingliederungshilfe
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in die rechtlichen Grundlagen des BTHG
  • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung
  • EDV- und Rechtskenntnisse der Eingliederungs- und Jugendhilfe
  • Wirtschaftliche sowie rechtliche Denk- und Handlungsweise
  • Gute schriftliche wie mündliche Ausdrucksweise/Fahrerlaubnis

Die Bewerberin/der Bewerber muss für die Möglichkeit offen sein, bei Bedarf andere Aufgaben im Amt für Familie und Jugend zu übernehmen.


Die Bezahlung erfolgt nach Vergütungsgruppe S 14 des TVÖD.


Wir verstehen uns als familienfreundlicher Arbeitgeber mit gutem Betriebsklima und achten auf respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.


Nähere Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilen Herr Otzmann (Tel. 09123/950-6484). Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Fuchs (09123/950-6183).