Der Landkreis Nürnberger Land sucht für das Amt für Familie und Jugend, Fachdienst Eingliederungshilfe zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Dipl. Sozialpädagogin/en (m/w/d)
(FH) oder B. A.
oder vergleichbare Qualifikation
in Teilzeit mit 25 Wochenstunden. Die Stelle ist bis zum 31.08.2028 befristet.
Wir bieten:
- Eine abwechslungsreiche und krisensichere Position
- Kompetentes und leistungsbereites Team
- Tarifgerechte Vergütung bzw. Besoldung
- Gute Fortbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitszeitmodelle
- Kinderbetreuung in den Sommerferien und am Buß- und Bettag
- 50 % Arbeitgeberzuschuss zum Job-Ticket
- Moderner Arbeitsplatz in zentraler Lage mit guter ÖPNV-Anbindung, kostenlose Parkplätze, Fahrradabstellplatz
- Betriebseigene Kantine
- Mitarbeiterrabatte, Gesundheitsförderung, Ideenmanagement
Ihre Aufgaben:
- Durchführung von ambulanten und teilstationären Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
- Intensive Beratung der Familien, sowie der Kinder und Jugendlichen im rechtlichen Kontext des BTHG
- Einschätzung der Teilhabebeeinträchtigung des Kindes/Jugendlichen
- Durchführung des Hilfeplanverfahrens und ggf. des Teilhabeplanverfahrens
- Kenntnis der zeitlichen und rechtlichen Fristen des Bundesteilhabegesetzes
- Kenntnisse des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII
- Netzwerkarbeit mit den Kooperationspartnern der Eingliederungshilfe
Für ein erfolgreiches Arbeiten ist die Bereitschaft zu einer engen Kooperation mit den Eingliederungshilfeanbietern, sowie anderen Rehabilitationsträgern unerlässlich.
Ihr Profil:
- Ein abgeschlossenes Studium zur /zum Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen oder Sozialpädagogin/ Sozialpädagogen FH bzw. mit Bachelorabschluss oder vergleichbaren Abschluss
- Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, vorzugweise in der Eingliederungshilfe
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Einarbeitung in die rechtlichen Grundlagen des BTHG
- Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung
- EDV- und Rechtskenntnisse der Eingliederungs- und Jugendhilfe
- Wirtschaftliche sowie rechtliche Denk- und Handlungsweise
- Gute schriftliche wie mündliche Ausdrucksweise/Fahrerlaubnis
Die Bewerberin/der Bewerber muss für die Möglichkeit offen sein, bei Bedarf andere Aufgaben im Amt für Familie und Jugend zu übernehmen.
Die Bezahlung erfolgt nach Vergütungsgruppe S 14 des TVÖD.
Wir verstehen uns als familienfreundlicher Arbeitgeber mit gutem Betriebsklima und achten auf respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.
Nähere Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilen Herr Otzmann (Tel. 09123/950-6484). Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Fuchs (09123/950-6183).
