
Beschäftigte (m/w/d)
im allgemeinen Vollzugsdienst
(Aufsichtsdienst)
mit dem Ziel der späteren Übernahme in den Vorbereitungsdienst für Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes der Laufbahn 2. EA (ehemals mittlerer Dienst).
Die vollständigen Ausschreibungstexte finden Sie unter: https://jvawt.justiz.rlp.de/
Einsatzort: Wittlich
Arbeitszeit: 40 Stunden im Schichtdienst
(Früh-, Spät-, Tag-, & Nachtdienst + Wochenenden und Feiertage)
Aufgaben im allgemeinen Vollzugsdienst:
- Betreuung und Beaufsichtigung von Gefangenen in Abteilungen und Wohngruppen
- Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen (z. B. Betreuungsgespräche)
- Beteiligung an Vollzugs- und Eingliederungsplanung
- Versorgung der Inhaftierten
- Mitarbeit im Fahrdienst und in der Transportabteilung
- Aufgaben im Pfortendienst und bei der Besuchsüberwachung
- Tätigkeiten im Verwaltungsbereich
- Mitarbeit in Arbeitsbetrieben für Gefangene
- Arbeit im Versorgungsbereich (z. B. Küche)
- Einsatz im Sanitätsdienst
mögliche Bildungsabschlüsse:
- Berufsreife + abgeschlossene Berufsausbildung
- Berufsreife + abgeschlossene Ausbildung in öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis
- qualifizierter Sekundarabschluss I + Nachweis einer beruflichen Tätigkeit oder Nachweis eines gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
Besonders gute Voraussetzungen bringen mit:
- Bäcker*innen / Köche*innen / Metzger*innen
- Rettungssanitäter*innen / Krankenpfleger*innen
- Rettungsassisten*innen / Notfallsanitäter*innen
- Arzthelfer*innen / Medizinisch-Technische-Assistenten*innen
- Gärtner*innen / Floristen*innen
- Textilreiniger*innen / Polsterer*innen
Anmerkungen:
- Die Zuordnung zu den Berufsgruppen erfolgt nach der Ausbildung und je nach Bedarf und Eignung.
- Bewerbungen aus allen Berufsbereichen sind willkommen.
Anforderungen
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- gute Fähigkeiten im Umgang mit Menschen
- Organisationstalent
- gute Auffassungsgabe
- Teamfähigkeit / Engagement / Flexibilität
- gute Rechtschreibkenntnisse
Wichtig:
In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes darf grundsätzlich nur berufen werden,
wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.