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Wir sind das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Naumburg (Saale). Unsere Mitarbeiter betreuen ca. 3.000 eigene und fremde Mieteinheiten.

Wir suchen eine/einen Sachbearbeiter/in Bauunterhaltung (m/w/d) für die Planung, Vergabe und Begleitung von Instandsetzungsmaßnahmen in kommunalen Immobilien.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Beschaffung von Lieferungen und Leistungen für Instandsetzungsmaßnahmen unter Einhaltung von VOB, VOL und VOF
  • Planen und Begleiten von Instandsetzungsmaßnahmen in allen Leistungsphasen
  • Planung und Organisation der Instandsetzungsmaßnahmen unter Einhaltung von Haushaltsvorgaben des kommunalen Eigentümers
  • Führung von externen und internen Dienstleistern
  • Tätigkeitsbereich: kommunale Immobilien, z. B. Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, sonstige öffentliche Einrichtungen

Ihr Profil:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bauwesen
  • Langjährige Berufserfahrung in den oben beschriebenen Aufgabengebieten sowie im öffentlichen Vergaberecht
  • Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Durchsetzungsvermögen
  • Fundierte, anwendungsbereite Kenntnisse im öffentlichen Vergaberecht, HOAI sowie von Baugesetzen und -vorschriften
  • Sicherer Umgang mit MS Office sowie Planungs- und Ausschreibungsprogrammen
  • Hohe Eigenmotivation, Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit

Wir bieten:

  • Anspruchsvolle Tätigkeit in einem kommunalen Wohnungsunternehmen mit attraktiver Vergütung nach Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie außertarifliche Zusatzleistungen
  • Förderung Ihrer individuellen beruflichen Weiterbildung

Senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich in deutscher Sprache unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung bis zum 02. Dezember 2026 an:

GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH
z. Hd. Herrn Weibezahl
Kennwort: Sachbearbeiter/in Bauunterhaltung (m/w/d)
Lindenring 26
06618 Naumburg (Saale)
E-Mail: bewerbung@gwg-naumburg.de

Eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung wird nicht versandt. Eine Kosten­erstattung im Bewerbungsverfahren erfolgt nicht. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbungen nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist vernichtet.

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