Bezahlte Überstunden

So mancher Arbeitnehmer findet es nicht schlecht für Mehrarbeit auch mehr Geld in der Tasche zu haben. Während also der eine lieber seine Überstunden abbummelt, freut sich der andere auf das Mehrgehalt. Wie man generell mit Überstunden verfährt, die Vergütung geregelt ist und du am besten davon profitierst, erfährst du im folgenden Beitrag.

Was sind Überstunden?

Überschreiten Arbeitnehmer ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, spricht man von Überstunden. Deine normale Arbeitszeit ist üblicherweise in einem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung – je nach Beruf und Branche festgeschrieben.

Als Mehrarbeit wird die Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeit bezeichnet. Bist du durch den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung zu Mehrarbeit verpflichtet, dann werden die Stunden der Mehrarbeit in der Regel durch einen besonderen Zuschlag vergütet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit häufig synonym.

Du als Arbeitnehmer musst deinem Arbeitgeber für eine vertraglich vereinbarte Zeit zur Verfügung stehen – deiner Arbeitszeit. In den meisten Arbeitsverträgen ist zusätzlich vorgesehen, dass im Bedarfsfall Überstunden zu leisten sind. Hier kann die Vergütung individuell festgelegt werden, darf den tariflichen Mindestlohn allerdings nicht unterschreiten.

Überstunden werden vom Arbeitnehmer meist auf Anweisung des Arbeitgebers geleistet, sodass dieser deren Bezahlung in irgendeiner Form gewährleisten muss.

Tipp:

§ 612 Absatz 1 BGB besagt, dass eine Vergütung von Überstunden als vereinbart gilt, wenn die Arbeit normalerweise gegen Bezahlung zu erwarten ist. Darüber wie die Überstundenvergütung zu gestaltet ist, entscheidet deshalb der jeweilige Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, die ein Arbeitnehmer unterschrieben hat.

Wann werden Überstunden bezahlt?

Für die Bezahlung von Überstunden gibt es keine gesetzliche Regelung. Daher gibt es immer mehr Arbeitnehmer, die hier ihre Chance nutzen und die Vergütungen der geleisteten Überstunden inklusive Zuschläge ihren neuen Mitarbeitern als Benefit anbieten.

Wo es früher häufig die Regel war, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden unentgeltlich zu leisten ist und dies auch in den Arbeitsverträgen so festgehalten war, werben heutzutage Unternehmen in ihren Jobangeboten nicht nur mit der Vergütung der Überstunden, sondern bieten obendrein Zuschläge für geleistete Überstunden an.

In einigen Fällen kann es immer noch passieren, dass du für deine Überstunden nicht bezahlt wirst. Dies ist zum Beispiel bei leitenden Angestellten der Fall, denn in sogenannten „höheren Diensten“ wirst du in der nicht für die abgeleisteten Stunden bezahlt, sondern für die Verrichtung bestimmter Aufgaben. Oftmals betrifft diese Regelung Rechtsanwälte oder Steuerberater. Ähnliches kann auch passieren, wenn du für deine Arbeit eine deutlich höhere Vergütung erhältst – für Westdeutschland wären das 80.400 € und für Ostdeutschland 73.800 € (Stand 2019 Bundesarbeitsgericht). So urteilte das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit mehrfach, dass ab einer bestimmten Gehaltsklasse die Bezahlung von Überstunden unüblich ist.

In vielen Fällen wird dem Arbeitnehmer anstatt der Vergütung der sogenannte Freizeitausgleich angeboten. Dieser muss ebenso wie die Vergütung im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Auch die Option eines Lebensarbeitszeitkontos steht zur Auswahl.

Tipp:

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zum Verfall von Überstunden. Eine Regelung kann über die Ausschlussfrist erfolgen – diese muss im Arbeitsvertrag verankert sein und setzt das Verfallsdatum fest, welches mindestens 3 Monate umfassen muss. Ansonsten greift das BGB – demnach verfallen Überstunden nach 3 Jahren.

Vergütung von Überstunden

Im Regelfall bezahlen Unternehmen die Überstunden für ihre Mitarbeiter auf Basis des vereinbarten Stundenlohns. Die Vergütung der Überstunden sollte im Arbeitsvertrag ebenso wie zu erwartende Zuschläge festgeschrieben sein. In einigen Fällen ist es tariflich festgelegt, dass Arbeitnehmer für geleistete Überstunden Zuschläge erhalten. Je nach der vertraglich vereinbarten Regelung werden Überstunden also entsprechend deiner Grundvergütung oder mit den festgelegten Zuschlägen monatlich ausbezahlt.

Lohnt sich die Auszahlung von Überstunden

Das Problem der Auszahlung deiner Überstunden liegt in der Besteuerung. Um einer bösen Überraschung am Jahresende zu vermeiden, musst du also genau rechnen, ob sich die Auszahlung der Überstunden lohnt, oder du mehr davon profitierst, wenn du dafür einen Freizeitausgleich gewährt bekommst.

Tipp:

Wird der Arbeitnehmer während des Abbaus der Überstunden krank, verfallen diese anders als bei einer Krankschreibung im Urlaub, wo dieser lediglich als unterbrochen gilt.

Grundsätzlich ist gegen die Aussicht etwas mehr Gehalt am Monatsende sicherlich nichts einzuwenden. Aufgrund der steuerlichen Regelungen lohnt sich die Auszahlung der Überstunden allerdings häufig nicht und kann sogar Nachteile bringen. Hast du in einem Jahr sehr viele Überstunden geleistet und die ausbezahlt bekommen, kann das zur Erhöhung deines Steuersatzes führen, sodass am Ende nicht mehr viel von deinem Mehrverdienst übrig bleibt.

Möchtest du deine Überstunden dennoch lieber ausbezahlt bekommen, lohnt sich die Überlegung, die Auszahlung über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Eine Auszahlung über mehrere Monate ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Zeitraum nicht auf ein Jahr beschränkt bleibt. Bei einer sehr hohen Summe lohnt sich die Aufteilung nur auf mindestens 2 Jahre. So kannst du deinen jeweiligen Jahreslohn trotz ausbezahlter Überstunden innerhalb eines günstigen Steuertarifs halten.

Da für Überstunden neben den Steuern auch Sozialabgaben anfallen, bleibt von dem Geld am Ende nicht mehr viel übrig.

Alternativen zur Auszahlung - Lebensarbeitszeitkonto

Um also deinen ganzen Mehrwert deiner geleisteten Überstunden nicht an die Steuer zu verlieren, lohnt sich das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto. Dies wird vom Arbeitgeber angelegt, um Geld für die Rente des Arbeitnehmers einzubezahlen. Auf dieses Konto kann auch die Vergütung deiner Überstunden eingehen. Damit fallen keine Steuern oder Abgaben für die Bezahlung der Überstunden an.

Natürlich werden die Steuern spätestens bei Auszahlung der Beträge fällig. Diese fallen jedoch bei einer monatlichen Auszahlung in den meisten Fällen günstiger aus.

Freizeitausgleich – attraktive Option Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Auch der sogenannte Freizeitausgleich ist vertraglich festzuhalten. Bei dieser Variante der „Vergütung“ werden die aufgelaufenen Überstunden nicht ausbezahlt, sondern in Freizeit umgewandelt.

Für Arbeitgeber stellt die Option des Freizeitausgleichs eine attraktive Option dar, denn so:

  • sparen sie Geld
  • profitieren von ausgeruhten und erholten Mitarbeitern

Viele Arbeitnehmer bevorzugen ebenfalls den Freizeitausgleich. Sie freuen sich über:

  • zusätzliche freie Tage
  • Steuerersparnis

Bezahlte Überstunden stellen somit, abhängig von den Regelungen im Arbeitsvertrag, durchaus ein begehrtes Benefit dar, von welchem am Ende sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können.