Weiterbildungen
Was früher von den meisten Unternehmen oftmals ausschließlich aus der Perspektive des reinen Kostenfaktors gesehen wurde, wird heutzutage von immer mehr Arbeitgebern als wertvolle Investition in eine erfolgreiche Vermögensanlage eingeschätzt. Denn es wurde erkannt, dass sich die Fortbildung der eigenen Belegschaft gleich auf mehrere Arten bezahlt macht.
Inhalt:
Was zählt als betriebliche Weiterbildung?
Zu den betrieblichen Fort- und Weiterbildungen zählen alle Maßnahmen, welche der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur kontinuierlichen Qualifizierung im Anschluss an die Erstausbildung anbietet. Diese können unterschiedliche Formen haben und sowohl innerbetrieblich als auch außerhalb des Unternehmens stattfinden.
Tipp:
In der Regel sind die meisten Arbeitgeber bereit, in die Fortbildung ihrer Angestellten zu investieren. Daher lohnt es sich immer, in einem Bewerbungsgespräch diesbezüglich nachzuhaken.
Bedeutung der betrieblichen Weiterbildung
Es ist gerade in der heutigen Zeit wichtiger denn je, sich der rasanten Entwicklung angepasst weiterzubilden. In einigen Unternehmen wurde diese Notwendigkeit bereits erkannt. Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels kann von den Arbeitgebern nicht erwartet werden, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Daher bietet es sich für die Bewerbergewinnung geradezu an, in den Stellenausschreibungen entsprechende Angebote einzubinden.
Die rasante Dynamik der modernen Wirtschaft und der Globalisierungsdruck sorgen in Zukunft dafür, dass Unternehmen auf Mitarbeiter angewiesen sein werden bzw. sind, deren Kenntnisse und Fähigkeiten sich auf dem neusten Stand befinden, denn nur so bleiben die konkurrenzfähig. Daher gehören bei modernen Unternehmen Angebote zu Weiterbildung bereits zum Standard.
Wer bietet diesen Benefit am häufigsten an?
Gerade in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung müssen sich Fachkräfte in immer neuen Themenbereichen beweisen, was eine ständige Weiterqualifizierung voraussetzt.
Arbeitgeber werden sich dessen immer mehr bewusst, scheinen aber dennoch recht selten daran zu denken, dass in ihren Stellenangeboten auch zu kommunizieren. In einer von über 1000 Stellenanzeigen zusammengefassten Auswertung wurde Folgendes festgestellt.
Bei genauer Betrachtung der Stellenangebote fiel auf, dass es zwischen den einzelnen Berufsgruppen deutliche Unterschiede bezüglich angebotener Weiterbildungen gibt. In der Branche Gesundheit, Medizin und Soziales werden Fort- und Weiterbildungsprogramm deutlich häufiger angeboten (51 %) und auch explizit in den Stellenausschreibungen erwähnt. Das mag eventuell daran liegen, dass zum Beispiel der Arbeitgeber eines Physiotherapeuten weitaus teurere Leistungen abrechnen kann, wenn dieser über entsprechende Weiterbildungen verfügt, sodass sich die Investition in die Weiterbildung des Arbeitnehmers für dessen Arbeitgeber sofort finanziell lohnt.
Auch in den Bereichen Rechts- und Steuerwesen ist der Anteil mit Jobangeboten inklusive kostenloser Weiterbildungen mit 41 % noch recht hoch. Anders dagegen sieht es bei den handwerklichen und technischen Berufen aus, welche in der Auswertung mit geringen 21-30 % auffallen.
Die Vorteile für die Arbeitgeber
Zukunftsorientierte Unternehmen sind sich bewusst, dass eine ausgezeichnete Qualifikation und eine hohe Leistungsbereitschaft der eigenen Mitarbeiter ein Garant für eine gute Konkurrenzfähigkeit und klare Positionierung im hart umkämpften Wettbewerb darstellen. Weiter Vorteile sind:
- Know-how für das gesamte Unternehmen
Durch die Weiterbildung einzelner Mitarbeiter gelangt mehr Fachwissen in ein Unternehmen, was somit dem gesamten Betrieb zugutekommt. Qualifizierte Mitarbeiter können daher durchaus als Multiplikator gesehen werden.
- Fachkräfte gewinnen
Etwa 80 Prozent der europäischen Unternehmen sehen sich bereits von Fachkräftemangel betroffen. So ist es mehr als sinnvoll, dass eigene Personal zu schulen und sich Fachkräfte heranzuziehen.
- Wertschätzung wird wertgeschätzt
Weiterbildungsmöglichkeiten werden von Angestellten in der Regel als Wertschätzung wahrgenommen und signalisieren dem Mitarbeiter einen Vertrauensbeweis. Diesen wird er mit Loyalität und Leistungsbereitschaft honorieren und somit zur Effizienz des Unternehmens beitragen.
- Mitarbeiterbindung
Mitarbeiter, denen kostenlose Weiterbildungen angeboten werden identifizieren sich mehr mit ihrem Unternehmen, sodass eine bessere Mitarbeiterbindung und somit eine geringere Fluktuation beim Personal erreicht wird.
- Steigerung der Produktivität
Ein gut geschulter Mitarbeiter ist in der Lage, die täglichen beruflichen Herausforderungen souverän zu bewältigen, was wiederum zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und zur Steigerung der Produktivität beiträgt.
- Steuerlich absetzbar
Arbeitgeber können die Weiterbildungskosten für ihre Mitarbeiter als Betriebsausgaben steuerliche geltend machen.
Tipp:
Voraussetzung um die Fortbildung für die Mitarbeiter steuerlich abzusetzen ist, dass die Fortbildung „im überwiegenden betrieblichen Interesse“ durchgeführt wurde. Dies liegt vor, wenn dadurch die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters erhöht werden soll.
Was hat der Arbeitnehmer von betrieblichen Weiterbildungen?
Auch Arbeitnehmer profitieren gleich von mehreren Vorteilen mit betrieblichen Weiterbildungen:
- Bessere Arbeitsmarktchancen
Egal, ob man als Angestellter gerade an einem Arbeitsplatzwechsel interessiert ist oder nicht, erhöht man seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt um einiges, wenn man regelmäßige Weiterbildungen vorweisen kann.
- Anpassung
Da sich die Anforderungen im beruflichen Alltag permanent ändern, bleibt man schnell auf der Strecke im harten Kampf um den Arbeitsplatz.
- Aufstiegschancen
Gut bezahlte Positionen sind mit regelmäßigen Qualifizierungen leichter zu erreichen. Sie verleihen einem mehr Kompetenz und Selbstsicherheit und ermöglichen es außerdem, sich deutlich gegen die Konkurrenz abzuheben.
- Mehr Einkommen
Jede Qualifizierung kann einen Sprung nach oben auf der Karriereleiter bedeuten und somit die Chance auf mehr Einkommen deutlich erhöhen.
- Steuerfreies Einkommen
Arbeitgeber können die Kosten für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiten steuerfrei übernehmen. Diese Übernahme stellt keinen Arbeitslohn dar und muss daher auch nicht versteuert werden, vorausgesetzt die Bildungsmaßnahme wird im Interesse des Betriebes durchgeführt.
Fazit:
Eine Weiterbildung bringt sowohl für den Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber viele Vorteile mit sich. Eine gewisse Bereitschaft dafür muss natürlich auf beiden Seiten vorhanden sein.