Firmenhandy

Es zeigt sich, dass heutzutage immer mehr Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem Firmenhandy ausstatten. Welche Vorteile das für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet, was erlaubt ist und wie abgerechnet wird, erfährst du in folgendem Artikel.

Was ist ein Firmenhandy?

Ein Firmenhandy oder auch Diensthandy wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Es ermöglicht das Arbeiten im Außendienst, den ständigem Kontakt zum Unternehmen und zu Kunden sowie eine gute Erreichbarkeit der Mitarbeiter. Da ist es nicht verwunderlich, dass jeder 3. Mitarbeiter bereits mit einem Diensthandy ausgestattet ist.

Währen Firmenhandys im gehobenen Management und Vertrieb bereits selbstverständlich sind, findet man sie in der Produktion nur selten. Doch immer mehr Arbeitgeber sehen die Vorteile dieses Benefits und gestehen auch einem Werkstattleiter oder einer Sekretärin für spontane Anweisungen oder Fragen ein Firmenhandy zu.

Tipp:

Zum Umgang mit dem Handy sind vorab die Regeln für beide Seiten festzulegen, um späteren Ärger zu vermeiden.

Warum punkten Unternehmen mit der Vergabe eines Firmenhandys?

Viele talentierte junge Bewerber lieben smarte Devices und empfinden es schon als lohnenswert, wenn sie von ihrem potenziell neuen Arbeitgeber ein Geräte-Update erhalten.

Die Kosten müssen auch bei der Anschaffung einer größeren Anzahl von Firmenhandys nicht unbedingt steigen. Ganz im Gegenteil – durch ein sogenanntes Co-Payment-Modell, bei dem sich Mitarbeiter an den Kosten für das Firmenhandy beteiligen, können die Kosten sogar sinken. Gewährt der Arbeitgeber im Gegenzug auch die private Nutzung des Gerätes haben wir hier eine klassische Win-win-Situation.

Die Vorteile der Mitarbeiterzuzahlung haben wir hier einmal gegenübergestellt:

Vorteile für das Unternehmen Vorteile für den Mitarbeiter
Kosten werden teilweise an Mitarbeiter abgegeben Erhöhung Nettoeinkommen
volle Kostenkontrolle - lineare Kosten hochwertige Modelle zu günstigen Preisen
Handy für jeden Mitarbeiter auf Wunsch möglich hoher Service-Level
Senkung der Lohnnebenkosten über Bruttogehaltrealisierung Geräte Updates nach einem Jahr möglich
starke Mitarbeiterbindung keine nervige Nutzung von zwei Handys
geringer Aufwand für Buchhaltung durch monatliche Abrechnung  
geringe laufende Kosten durch Flatrates  

Was ist mit einem Firmenhandy erlaubt?

Je nach Vereinbarung ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, sein Diensthandy privat zu nutzen. Wer jetzt vermutet, dass es sich dabei um den geldwerten Vorteil handelt, liegt leider falsch. Daher sind Arbeitnehmer auch nicht verpflichtet, das Firmenhandy als Bestandteil der Vergütung ihrer Arbeit zu versteuern.

Die Erlaubnis zur privaten Nutzung des Diensthandys ist natürlich Voraussetzung. Dies wird immer mehr zur Selbstverständlichkeit, sodass bereits zwei Drittel der Arbeitgeber unterschiedlicher Branchen ihren Arbeitnehmern eine private Nutzung der Geräte einräumen und mit diesem Benefit in ihren Jobangeboten werben.

Tipp:

Mit der Kostenbeteiligung ist das Bruttogehalt für den Arbeitnehmer etwas geringer, dafür bekommt er ein hochwertiges Smartphone mit jährlichem Upgrade zu besonders günstigen Konditionen.

Wie sieht es aus mit Versicherung und Datenschutz?

Stellt der Arbeitgeber seinem Angestellten ein Firmenhandy zur Verfügung und erlaubt dessen private Nutzung, muss er für die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses sorgen. Das heißt für den Mitarbeiter, dass sich dieser keine Gedanken bezüglich seiner privaten Daten, Gespräche oder Mails machen muss. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, dass Diensthandy jederzeit einzubehalten. Natürlich ist der Mitarbeiter dann befugt, vorher alle privaten Daten auf dem Gerät unwiederbringlich zu löschen.

Auf der anderen Seite hat sich der Mitarbeiter bei der Nutzung seines Firmenhandys an die Datenschutzverordnung zu halten. Firmeninterne Inhalte dürfen daher in keinem Fall an Dritte weiter gegeben werden, was den Mitarbeiter dazu verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf das Firmenhandy zu verhindern. Dazu gehören ein ausgezeichneter Virenschutz, der ausschließlich verschlüsselte Versand von E-Mails und die Sicherung des Gerätes mit einem guten Passwort. Eine zusätzliche Versicherung des Firmenhandys seitens des Mitarbeiters kann nicht verlangt werden. Allerdings sollte man beachten, dass man bei selbstverschuldetem Verlust dem Arbeitgeber das Gerät aus eigener Tasche ersetzen muss. Eine entsprechende Versicherung wäre also zu bedenken.

Tipp:

In einigen Hausratversicherungen kann dieser Schutz mitversichert werden. Bezüglich der Versicherung sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer absprechen, damit es nicht zu einer doppelten Versicherung kommt.

Wie steht es mit der Erreichbarkeit?

Manche verzichten lieber auf ein Firmenhandy aus Angst, stets und ständig verfügbar sein zu müssen. Doch ist diese Angst begründet?

Während seiner normalen Arbeitszeit muss ein Mitarbeiter für das Unternehmen natürlich jederzeit erreichbar sein. An freien Tagen und nach Feierabend sieht das jedoch anders aus. Hier hat der Arbeitgeber kein Recht, auf die Erreichbarkeit seines Mitarbeiters zu bestehen. Die Ausnahme bildet eine vereinbarte Rufbereitschaft, für welche dem Mitarbeiter eine entsprechende Vergütung zusteht. Somit entstehen dem Mitarbeiter keine Nachteile bei der Nutzung eines Firmenhandys.

Im Endeffekt profitiert der Arbeitnehmer von einem neuen hochwertigen Gerät und spart sich zusätzlich hohe Anschaffungskosten und Gesprächsgebühren.