Fahrkostenzuschuss

Immer mehr Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern einen monatlichen Fahrkostenzuschuss, um sie bei den Kosten für den Arbeitsweg zu unterstützen. Erfahre im folgenden Beitrag, was ein Fahrkostenzuschuss bedeutet, welche Varianten es gibt und wie du davon profitieren kannst.

Inhalt:

  • Was ist ein Fahrkostenzuschuss?
  • Varianten des Fahrkostenzuschusses
  • Vorteile des Fahrkostenzuschusses
  • Unterschiede bei der Besteuerung
  • Berechnung des Fahrkostenzuschusses für den eigenen PKW
  • Fahrkostenzuschuss für Minijobber
  • Fahrkostenzuschuss für Auszubildende

1. Was ist ein Fahrkostenzuschuss?

Ein Fahrkostenzuschuss ist ein zusätzlicher Betrag, den dein Arbeitgeber dir monatlich auf dein Konto überweist, um die Kosten für deinen Arbeitsweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu entlasten. Dieser Betrag wird individuell vereinbart und soll dich finanziell unterstützen.

Wichtig für die Steuererklärung: Wenn du einen Fahrkostenzuschuss erhältst, kannst du für dieselbe Entfernung keine Werbungskosten für deinen Arbeitsweg in der Steuererklärung geltend machen. Du profitierst also tatsächlich von dem monatlichen Zuschuss, wenn die Entfernung zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstätte eine bestimmte Kilometergrenze überschreitet.

2. Varianten des Fahrkostenzuschusses

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern einen Fahrkostenzuschuss zu gewähren:

  • Barbetrag zusätzlich zum Gehalt
  • Sachleistung in Form eines Jobtickets (z. B. Deutschlandticket)
  • Sammelbeförderung mit einem Betriebsbus für Mitarbeitertransport

Neu seit 2023: Auch das Deutschlandticket (seit Januar 2025: 58 € monatlich) kann als steuerfreier Sachbezug vom Arbeitgeber übernommen werden – zusätzlich zum Arbeitslohn (§ 3 Nr. 15 EStG).

3. Vorteile des Fahrkostenzuschusses

Der Fahrkostenzuschuss bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile:

Für den Arbeitgeber:

  • Ein Fahrkostenzuschuss ist eine finanziell attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung und kann dazu beitragen, Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen oder zu halten.
  • Die Ausgaben für den Zuschuss können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, was den steuerpflichtigen Gewinn mindert.
  • Der Fahrkostenzuschuss kann mit anderen Arbeitgeberleistungen kombiniert werden, wie z.B. Essensgutscheinen oder einem Dienstfahrrad.

Für den Arbeitnehmer:

  • Ein Fahrkostenzuschuss führt zu einem höheren Nettoeinkommen, da er unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei oder pauschalversteuert gewährt werden kann.
  • Jährlich können Arbeitnehmer so bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zusätzlich zu ihrem Verdienst erhalten.

Aktuell (2025): Für die steuerfreie Überlassung von Fahrkarten (inkl. Deutschlandticket) gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze – es gilt die vollständige Steuerfreiheit bei zweckgebundener Anwendung.

4. Unterschiede bei der Besteuerung

Die Besteuerung des Fahrkostenzuschusses hängt von der Art der Zuschussgewährung ab:

  • Jobticket: In der Regel ist ein Fahrkostenzuschuss in Form eines Jobtickets steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).
  • Bargeldzuschuss für Fahrten mit dem eigenen PKW: Hier kann der Zuschuss pauschal mit 15 % Lohnsteuer versteuert werden (§ 40 Abs. 2 EStG), zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – dies erfolgt arbeitgeberseitig.

In einigen Fällen ist der Fahrkostenzuschuss vollständig steuerfrei, etwa bei:

  • Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber
  • doppelter Haushaltsführung
  • Auswärtstätigkeiten

Wichtig: Eine Kombination aus steuerfreier Erstattung (z. B. Deutschlandticket) und pauschalbesteuerter Auszahlung (z. B. Kilometergeld für Pkw) ist unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben zulässig.

5. Berechnung des Fahrkostenzuschusses für den eigenen PKW

Wenn du täglich mit dem PKW zur Arbeit und zurück fährst, kann der Fahrkostenzuschuss wie folgt berechnet werden:

Anzahl der Arbeitstage × einfache Entfernung in Kilometern × fester Betrag pro Kilometer = Fahrkostenzuschuss

Seit 2022 gilt: Die Entfernungspauschale beträgt ab dem 21. Kilometer 0,38 €/km, bis einschließlich dem 20. Kilometer 0,30 €/km. Diese Werte gelten auch 2025 weiterhin.

6. Fahrkostenzuschuss für Minijobber

Auch Minijobber können von einem Fahrkostenzuschuss profitieren. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für den Zuschuss, aber dieser ist nur steuerfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird.

Beachte: Der Zuschuss darf nicht auf die 538-€-Grenze (seit Januar 2024) angerechnet werden, wenn er steuerfrei oder pauschalversteuert gewährt wird.

7. Fahrkostenzuschuss für Auszubildende

Viele Arbeitgeber werben bereits in ihren Stellenausschreibungen für Ausbildungsplätze mit Fahrkostenzuschüssen oder anderen Vergünstigungen. Eine alternative Möglichkeit ist ein steuer- und abgabenfreier Sachbezug, z. B. ein Tankgutschein oder das Deutschlandticket (58 €/Monat), den der Arbeitgeber gewähren kann.

Tipp: Gerade in ländlichen Regionen ist die Kombination aus Fahrkostenzuschuss und Übernahme von ÖPNV-Kosten ein effektives Mittel, um Ausbildungsplätze attraktiver zu machen.