Fahrkostenzuschuss
Immer mehr Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern einen monatlichen Beitrag als Fahrkostenzuschuss. Was das bedeutet und wie du davon profitieren kannst, erfährst du im folgenden Beitrag.
Inhalt:
Was ist ein Fahrkostenzuschuss
Bei einem Fahrkostenzuschuss handelt es sich um einen Betrag, den dir dein Arbeitgeber freiwillig für deine Fahrkosten jeden Monat zusätzlich zu deinem Gehalt oder Lohn auf dein Konto überweist. Er wird individuell verhandelt und festgelegt und soll dich in Bezug auf die Kosten für deinen Arbeitsweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte entlasten.
Selbst wenn du nur einen 450,00 € Job bekleidest, kannst du von dem Fahrkostenzuschuss profitieren.
Wichtig für die Steuererklärung – bekommst du von deinem Arbeitgeber einen Fahrkostenzuschuss, kannst du keine Werbungskosten für deinen Weg von der Wohnung bis zur Arbeit in deiner Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet, dass du tatsächlich von dem monatlichen Mehrbeitrag profitierst, wenn die Strecke zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstätte mehr als 17 Kilometer beträgt.
Tipp:
Der Fahrkostenzuschuss darf nicht mit der Pendlerpauschale verwechselt werden. Bei der Pendlerpauschale handelt es sich um die steuerliche Absetzbarkeit durch den Arbeitnehmer.
Fahrkostenzuschuss – Varianten
Ein Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, um seine Mitarbeiter mit einem monatlichen Beitrag bei den Fahrkosten zu unterstützen.
- Barbetrag zusätzlich zum monatlichen Entgelt
- Sachleistung – als Jobticket
- Sammelbeförderung – Betriebsbus für den Transport der Mitarbeiter
Tipp:
Arbeitgeber sollten den Fahrkostenzuschuss immer zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn zahlen, damit die steuerlichen Vorteile zum Tragen kommen. Wird stattdessen ein Teil des Lohns in einen Fahrkostenzuschuss „umgewandelt“ ist dieser nicht steuerbegünstigt.
Die Vorteile des Fahrkostenzuschusses
Im günstigsten Fall bedeutet der Fahrkostenzuschuss eine Win-win-Situation sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer und beinhaltet für beide Seiten einen Vorteil.
- Für den Arbeitgeber
Verglichen mit einer Gehaltserhöhung ist ein Fahrkostenzuschuss für Arbeitgeber eine finanziell attraktive Alternative, um in Bewerbungsgesprächen Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen oder die eigenen Mitarbeiter mehr an das Unternehmen zu binden. Arbeitgeber können die Ausgaben als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und sind somit in der Lage, den steuerpflichtigen Gewinn zu mindern. Zusätzlich sparen sie damit in den meisten Fällen auch noch die Sozialabgaben.
Daneben lässt sich der Fahrkostenzuschuss perfekt mit anderen freiwilligen Arbeitgeberleistungen kombinieren wie etwa mit einem Essensgutschein oder einem Dienstfahrrad.
Laut Experten gibt es bei den freiwilligen Leistungen für den Arbeitgeber keinerlei Nachteile, bis auf einen geringen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
- Für den Arbeitnehmer
Der Fahrkostenzuschuss bedeutet am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto für den Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung um den gleichen Betrag unterliegt der Fahrkostenzuschuss nicht der Steuerprogression. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer so jährlich bis zu 4500 € steuerfrei zu ihrem eigentlichen Verdienst erhalten können.
Unterschiede der Besteuerung
Für die unterschiedlichen Varianten des Fahrkostenzuschusses gibt es auch eine unterschiedliche Besteuerung.
1. Jobticket
In diesem Fall ist der Fahrkostenzuschuss in der Regel frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung
2. Bargeldzuschuss für Fahrten mit dem eigenen oder einem zur Verfügung gestellten PKW
Hier kommt die pauschale Besteuerung für den Arbeitgeber mit 15% zur Anwendung – bis zu einem Betrag von 4500 Euro im Jahr. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
In einigen Fällen ist der Fahrkostenzuschuss komplett steuerfrei:
- Sammelbeförderung
- Doppelte Haushaltsführung
- Auswärtstätigkeit
Berechnung des Fahrkostenzuschusses für den eigenen PKW
Fährst du als Arbeitnehmer jeden Tag mit dem PKW zur Arbeit und wieder nach Hause, wird die Höhe des möglichen Fahrkostenzuschusses wie folgt berechnet:
Arbeitstage x Kilometer einfache Fahrt x 0,30 € = Fahrkostenzuschuss
Der Fahrkostenzuschuss für Minijobber
Beim Fahrkostenzuschuss handelt es sich um eine sogenannte freiwillige Arbeitgeberabgabe. Das bedeutet, das auch Minijobber davon profitieren können. Bei diesen liegt die steuerfreie obere Verdienstgrenze in der Regel bei 450,00 € im Monat. Mit freiwilligen Zusatzleistungen des Arbeitgebers wie Zuschüsse zum Mobiltelefon, kostenfreies Essen in der Kantine oder eben dem Fahrkostenzuschuss haben Minijobber auch die Möglichkeit, mehr als 450,00 € monatlich zu verdienen. Und das unabhängig davon ob der Arbeitgeber einen pauschal besteuerten Barzuschuss oder ein Jobticket zur Verfügung stellt.
Gut zu wissen:
Eine Obergrenze für einen Fahrkostenzuschuss gibt es nicht. Allerdings ist dieser nur bis zu einem Betrag von 4500 Euro jährlich steuerfrei.
Fahrkostenzuschuss für Azubis
Gerade Auszubildende freuen sich über jeden Cent, den sie monatlich mehr in der Tasche haben. Viele Arbeitgeber werben daher bereits auf der Suche nach zukünftigen gut qualifizierten Fachkräften in ihren Ausschreibungen für einen Ausbildungsplatz mit Jobtickets oder Barzuschüssen zu den Fahrkosten.
Eine weitere Alternative – ein Tankgutschein in Höhe von 44,00 € monatlich kann als Sachbezug steuer- und abgabenfrei vom Arbeitgeber gewährt werden.