Kantine und Zuschuss zum Mittagessen
In Stellenangeboten moderner Unternehmen wird häufig über Kantinen und Essenszuschüsse für das tägliche Mittagessen gesprochen. Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern verschiedene Vorteile, die sich wirklich auszahlen können.
Inhalt:
- Was ist eine Kantine und welche Möglichkeiten gibt es?
- Wann ist die Verpflegung vom Arbeitgeber steuerfrei?
- Was ist steuerpflichtig?
- Wie wird versteuert?
- Mit Ausnahmen punkten
- Vorteile für den Arbeitgeber
- Vorteile für den Arbeitnehmer
Was ist eine Kantine und welche Möglichkeiten gibt es?
Früher hatten Kantinen eher den Charme von Turnhallen und boten eher aufgewärmte Speisen an. Heutzutage sehen firmeneigene Kantinen eher wie moderne Restaurants aus. Sie bieten den Angestellten nicht nur die Möglichkeit, gut und gesund zu essen, sondern auch den Austausch mit Kollegen.
Immer mehr Unternehmen aus verschiedenen Branchen erkennen den Nutzen, wenn ihre Mitarbeiter in der Mittagspause etwas Gesundes zu sich nehmen und gestärkt an den Arbeitsplatz zurückkehren. Manche Kantinen in Großstädten sind so gut, dass sogar externe Gäste dort essen gehen.
Aber auch, wenn das Unternehmen keine eigene Kantine hat, gibt es Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihre Angestellten bei einer ausgewogenen Mittagsmahlzeit zu unterstützen.
Durch einen Zuschuss zum täglichen Mittagessen können Arbeitgeber ihren Angestellten eine steuerlich begünstigte Unterstützung bieten. Das führt zu einem günstigen Mittagessen für den Arbeitnehmer und gleichzeitig zu einer Lohnkostensenkung für das Unternehmen.
Tipp:
Anstelle von Papier-Essenmarken können Arbeitgeber heutzutage auch elektronische Essensgutscheine anbieten. Über spezielle Bezahl-Apps erhalten die Mitarbeiter täglich einen Betrag, mit dem sie in Restaurants, Bäckereien oder Imbissen bezahlen können.
Eine andere Möglichkeit ist die Kooperation mit nahegelegenen Restaurants oder Lieferdiensten. Das Unternehmen hat dabei mehr Einfluss auf das Essensangebot. Die Mitarbeiter profitieren von kurzen Wegen in der Mittagspause und gesundem Essen.
Wann ist die Verpflegung vom Arbeitgeber steuerfrei?
Es gibt bestimmte Regeln, die beachtet werden müssen, um die Verpflegung vom Arbeitgeber steuerfrei oder pauschal versteuert zu erhalten.
Getränke, Obst oder kleine Snacks gelten als Annehmlichkeiten und sind steuerfrei. Wird jedoch eine vollständige Mahlzeit bereitgestellt (z. B. belegtes Brötchen mit Käse, Tomate, Salat), liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.
Aktuell (2025):
Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittagessen liegt bei 4,13 € pro Arbeitstag (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG, Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV).
Was ist steuerpflichtig?
Wird der Sachbezugswert überschritten oder werden mehrere Mahlzeiten am Tag bezuschusst, wird der übersteigende Anteil steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Essensgutscheine sind bis zu 8,13 € pro Arbeitstag steuerbegünstigt:
- 4,13 € steuerfreier Sachbezugswert +
- 4,00 € Arbeitgeberzuschuss (freiwillig) =
- Maximal 8,13 € pro Tag für Essenszuschuss (Stand 2025)
Wie wird versteuert?
Wird die Mahlzeit als geldwerter Vorteil gewährt, ist sie lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Um das zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den Sachbezug pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). Dadurch entsteht für den Arbeitnehmer kein Nachteil.
Voraussetzung: Der Mitarbeiter zahlt selbst mindestens den amtlichen Sachbezugswert (z. B. 4,13 €) an den Arbeitgeber oder das Restaurant.
Mit Ausnahmen punkten
Keine Steuerpflicht entsteht, wenn der Arbeitnehmer mindestens den amtlichen Sachbezugswert selbst übernimmt – dann liegt kein geldwerter Vorteil vor.
Der Arbeitgeber darf nur eine Mahlzeit pro Arbeitstag bezuschussen. Bei Abwesenheiten (z. B. Urlaub, Dienstreise, Krankheit) dürfen keine Gutscheine gewährt werden, sonst entsteht rückwirkend Steuerpflicht.
Tipp:
Die Freigrenze bei betriebsbezogenen Bewirtungen (z. B. Betriebsveranstaltungen oder Dienstreisen) liegt bei 60 € brutto pro Teilnehmer und Anlass. Wird dieser Betrag überschritten, wird die gesamte Leistung steuerpflichtig.
Vorteile für den Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber positioniert sich mit Jobangeboten inklusive Kantinen oder Essenszuschüssen als modernes Unternehmen. Durch eine gesunde und ausgewogene Mittagsmahlzeit können Fehltage und Krankenstände nachweislich reduziert werden. Zudem profitieren Unternehmen von niedrigeren Lohnkosten und einem besseren Betriebsklima.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Arbeitnehmer profitieren von einer warmen Mahlzeit und einem angenehmen Umfeld in der Kantine, was den Austausch mit Kollegen fördert. Kurze Wege und ein angenehmes Umfeld während der Pausen sind von großem Mehrwert. Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer durch eine Kantine oder Essensgutscheine eine zusätzliche monatliche Vergütung – steuer- und abgabenfrei bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.